Kommunale Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg

Ziele des Ansatzes zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut

Die Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut sind wichtige kommunale Aufgaben. Die Zielsetzung dabei ist, dass jedes Kind die gleichen Chancen der Teilhabe und des Wohlergehens unabhängig von seiner sozialen Herkunft oder der ökonomischen Situation seiner Eltern hat.

In der Regel bestehen in Kommunen bereits eine Reihe von Angeboten, die diese Zielsetzung aufgreifen. Sie sind bei verschiedenen Trägern angesiedelt, werden unterschiedlich finanziert und basieren auf verschiedenen Rechtsgrundlagen. Diese Einzelmaßnahmen sind zumeist nicht aufeinander abgestimmt, was zu Doppelungen und Lücken im Gesamtangebot führen kann.

Ziel eines Präventionsnetzwerks ist es, die Unübersichtlichkeit der Angebotslandschaft zu überwinden und eine integrierte kommunale Gesamtinfrastruktur im Hinblick auf Armutsprävention zu schaffen und weiterzuentwickeln. Die vorhandenen Angebote, Strukturen, Netzwerke und Institutionen, die bisher im Themenfeld nebeneinander bestehen bzw. arbeiten, werden mit dem Ziel einer abgestimmten Strategie zur Armutsprävention zu einer sinnvollen Gesamtstruktur zusammengeführt.

Durch diese integrierte kommunale Strategie zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut werden die infrastrukturellen Voraussetzungen in der Kommune geschaffen, dass sich Armutsgefährdung im Kindesalter möglichst nicht nachteilig auf die Teilhabechancen im gesamten weiteren Leben auswirkt.

Drei zentrale Bausteine: lückenlose Präventionskette von Geburt bis in die Beruf – Netzwerkgruppe – Netzwerkkoordination

Eine Präventionskette ist der Rahmen, in den die bereits bestehenden öffentlichen und kommunalen Unterstützungsangebote eingeordnet und durch den sie miteinander verbunden werden. Sie stellt damit den Kern und die Umsetzung der integrierten kommunalen Gesamtstrategie zur kindbezogenen Armutsprävention dar. Nach einer Bestandsanalyse in einer Kommune beziehungsweise in einem ausgewählten Sozialraum kann die Darstellung der Präventionskette auf unterschiedliche Weise erfolgen – beispielsweise adressaten- oder institutionenbezogen – und bildet die alters- und entwicklungsbezogene Biografie der Kinder und Jugendlichen sowie unterschiedliche Handlungsfelder ab. Die strukturierte Abbildung ermöglicht es den Akteurinnen und Akteuren, Lücken und Doppelstrukturen zu erkennen sowie gemeinsam und abgestimmt zu planen und zu handeln. Ein besonderes Augenmerk sollte auf den Übergängen zwischen den unterschiedlichen Bereichen der Präventionskette liegen.

Die Präventionskette wird durch eine Netzwerkgruppe getragen, die professions-, träger-, und angebotsübergreifend besetzt ist. Sie verbindet im Idealfall alle für Kinder, Jugendliche und deren Familien relevanten Akteurinnen und Akteure und bezieht bereits bestehende Netzwerke vor Ort mit ein. Die Netzwerkgruppe entwickelt die Präventionskette weiter und baut sie mit weiteren Angeboten aus.
Die Netzwerkgruppe vereint verschiedene Funktionen. Sie ist ein Informationsnetzwerk für den fachlichen Austausch zur kommunalen Armutsprävention, aber auch ein Produktionsnetzwerk zur Gestaltung neuer Angebote innerhalb der Präventionskette. Die Akteurinnen und Akteure planen in der Netzwerkgruppe auf der Basis ihrer gemeinsamen Zielsetzung und realisieren ihre Ideen dann in einem abgestimmten Prozess arbeitsteilig. Die Netzwerkgruppe ist auf Dauer angelegt.

Die Abstimmung, Lenkung und fachliche Weiterentwicklung der Netzwerkgruppe gehören zu den Aufgaben der Netzwerkkoordination. Diese sollte für ihre Tätigkeit politisch legitimiert sein, ressortübergreifend handeln und eine neutrale Position einnehmen.

Die konkrete Ausgestaltung eines Präventionsnetzwerks orientiert sich an den Bedarfen vor Ort und kann unterschiedlich sein, je nachdem, ob es sich auf die Gesamtkommune oder einen kleineren Sozialraum bezieht. Seinen Ausdruck findet das Netzwerk aber immer in einer Präventionskette, die die vor Ort vorhandenen Angebote strukturiert, und einem Netzwerk der relevanten Akteurinnen und Akteure (Netzwerkgruppe inkl. Netzwerkkoordination), die gemeinsam an der Weiterentwicklung der integrierten kommunalen Infrastruktur arbeiten.

Drei Phasen des Aufbaus von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut

Phase 1: Erste Schritte zum Aufbau des Präventionsnetzwerks

Die erste Phase beschreibt den Beginn der Arbeiten an den Standorten.

Teilziele:

  • Bestandsanalyse und Erstellung der Präventionskette,
  • Bedarfserhebung und Auswahl des Sozialraums,
  • Identifikation kommunaler Anknüpfungspunkte,
  • Auseinandersetzung mit dem theoretischen Konzept des Präventionsnetzwerks und Erstellung eines Leitbilds beziehungsweise strategischer Ziele,
  • Projektauftakt.


Gelingensfaktoren:

I. Unterstützung durch die Leitungsebene und Legitimation durch die Politik
Die Unterstützung durch die Leitungsebene öffnet dem Netzwerk Türen innerhalb der Verwaltung und bei Außenkontakten. Wenn die Bearbeitung dieses Themas durch die örtlichen Gremien politisch legitimiert wurde, schafft das Rückhalt und Potenzial für den Aufbau eines Präventionsnetzwerks.
Die regelmäßige Information der politischen Ebene erhöht die Chancen auf eine Verstetigung des Präventionsnetzwerks. 

II. Bestandsanalyse und Bedarfserhebung
Eine ausführliche Bestandsanalyse der Angebote vor Ort stellt die Basis für den Aufbau einer Präventionskette dar. Mithilfe einer Netzwerkkarte können bestehende Angebote visualisiert werden. Das bestehende Unterstützungsangebot sollte strukturiert (zum Beispiel nach Alter, Institutionen, Themengebieten) in Form einer Präventionskette dargestellt werden. Man sollte dabei besonders auf die Übergänge in der Präventionskette achten.
Bei der Bedarfsanalyse sollten Daten aus der Sozialberichterstattung einbezogen werden und Expertise aus verschiedenen Fachbereichen sowie dem ausgewählten Sozialraum eingeholt werden.
Es ist im Sinne eines partizipativen Ansatzes sinnvoll, Zielgruppen vor Ort direkt zu ihren Bedarfen zu befragen.

III. Lokale Anknüpfungspunkte für Präventionsnetzwerke
Wenn beim Aufbau des Präventionsnetzwerks an bestehende örtliche Strukturen angeknüpft werden kann, ist das ein großer Vorteil.
Ideale Partner, die in der Regel auch bereits Armutsprävention als Thema haben, sind die Frühen Hilfen und die Quartiersarbeit.
Eine Auftaktveranstaltung kann die Öffentlichkeit über das Projekt informieren und potenzielle Akteurinnen und Akteure für das Netzwerk ansprechen.

IV. Auseinandersetzung mit theoretischen Grundlagen
Für den Aufbau eines Netzwerks ist eine theoretische Auseinandersetzung mit dem dahinterstehenden Konzept von Präventionsnetzwerken notwendig, gegebenenfalls mit Unterstützung von wissenschaftlicher Expertise oder durch die Erfahrung aus bestehenden Netzwerken.
Zu Beginn sollte die Netzwerkgruppe eine Strategie und ein gemeinsames Präventionsverständnis erarbeiten.

Phase 2: Aufbau der Netzwerkgruppe und Weiterentwicklung der Präventionskette

Teilziel 1: Aufbau der Netzwerkstruktur und Gründung der Netzwerkgruppe

Mit den Arbeitsschritten in der zweiten Phase wurde die Arbeit des Netzwerks konkret aufgenommen.

Gelingensfaktoren

I. Aufbau einer Projektstruktur
Eine funktionierende Projektstruktur sollte eine steuernde und koordinierende Ebene sowie eine operative Ebene vorsehen.
Arbeitsgruppen auf operativer Ebene können neben der Netzwerkgruppe weitere Akteurinnen und Akteure einbeziehen und bei der Umsetzung konkreter Angebote hilfreich sein.

II. Rolle der Netzwerkkoordination
Die Netzwerkkoordination hat eine zentrale Funktion innerhalb des Netzwerks. Ihre Rolle sollte frühzeitig reflektiert und geklärt werden.
Die Netzwerkkoordination sollte bei Themen und Angeboten die Interessen möglichst vieler Netzwerkakteurinnen und -akteure berücksichtigen.
Die Netzwerkkoordination sollte in die operativen Abläufe bei der Realisation neuer Angebote eingebunden sein.
Es ist von Vorteil, wenn die Netzwerkkoordination bereits in der Kommune vernetzt ist.
Der Stellenanteil der Netzwerkkoordination muss groß genug sein, um die vielfältigen Aufgaben, insbesondere beim Aufbau des Präventionsnetzwerks bewältigen zu können.

III. Akteurinnen und Akteure in der Netzwerkgruppe
In der Netzwerkgruppe sollten Schlüsselpersonen und Entscheidungsträgerinnen und -träger mitarbeiten, weil sie das Netzwerk schnell voranbringen können.
Es sollte genügend Zeit für Beziehungsaufbau und Kontaktpflege beim Aufbau der Netzwerkgruppe eingeplant werden.
Die persönliche Ansprache ist ein erfolgsversprechender Weg zur Gewinnung von Netzwerkakteurinnen und -akteuren.
Potenziellen Netzwerkpartnerinnen und -partnern muss der Mehrwert einer Beteiligung für die eigene Arbeit deutlich werden. Die Erwartungshaltung der potenziellen Akteurinnen und Akteure an das Präventionsnetzwerk sollte abgeklärt werden.
Je langfristiger die Perspektive beim Aufbau eines Präventionsnetzwerks, umso attraktiver ist es für potenzielle Partnerinnen und Partner, sich einzubringen.

IV. Aufgaben der Netzwerkgruppe und Charakteristik der Zusammenarbeit
Zu Beginn des Projekts sollte ausreichend Zeit sein, um sich mit den theoretischen Grundlagen eines Präventionsnetzwerks und den Erfahrungen bestehender Netzwerke auseinanderzusetzen.
Verlässliche Arbeitsstrukturen und regelmäßige Treffen sind eine wichtige Grundlage für die Netzwerkarbeit.
Wichtig für das gute Gelingen der Zusammenarbeit sind eine transparente projektinterne Kommunikation und die gegenseitige Wertschätzung. Konkurrenzen kann durch die Betonung des gemeinsamen Ziels entgegengetreten werden.
Das Kennenlernen innerhalb des Netzwerks vermittelt Verständnis für unterschiedliche Rahmenbedingungen und Arbeitsweisen. Dadurch wird die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten nachhaltig unkomplizierter und schneller.

V. Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung und zwischen Verwaltung und freien Trägern
Ämterübergreifende Zusammenarbeit ist für den Aufbau eines Präventionsnetzwerks notwendig. Das Netzwerk wird damit um zusätzliche Perspektiven bereichert.
Zielsetzungen und Begrifflichkeiten im Hinblick auf das Präventionsnetzwerk müssen innerhalb der Verwaltung für alle Beteiligten nachvollziehbar kommuniziert werden.
Die unterschiedlichen Erwartungen von freien Trägern und der Kommune innerhalb eines Präventionsnetzwerks sollten transparent gemacht werden.

VI. Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und dem Landkreis zugehörigen Städten
Der Landkreis sollte die Wertschätzung für das bisherige Angebot vor Ort zum Ausdruck bringen.
Es ist wichtig, die gegenseitigen Erwartungen über das zu schaffende zusätzliche Angebot und mögliche Fördergelder abzuklären.

Phase 2: Aufbau der Netzwerkgruppe und Weiterentwicklung der Präventionskette

Teilziel 2: Ausbau und Weiterentwicklung der Präventionskette mit neuen Angeboten

Gelingensfaktoren

I. Verbesserte Zugangswege zu bestehenden Angeboten
Die Analyse wenig genutzter Angebote und eventueller Zugangsbarrieren ist eine wichtige Basis für die Entwicklung niedrigschwelliger Angebote.
Maßnahmen, die die Bekanntheit der vorhandenen Angebotsstruktur steigern, sind beispielsweise ein Onlineportal, Infoveranstaltungen oder speziell geschulte Ansprechpersonen („Wegweiser“).

II. Neue Angebote der Standorte
Es ist wichtig, realistische Arbeitspakete zu planen, die im vorgegebenen Zeitrahmen umsetzbar sind.
Neue Angebote sind erfolgreicher, wenn sie in bestehende Strukturen eingebunden werden können.
Wichtige Kooperationspartnerinnen und -partner für die Umsetzung neuer Angebote sind die Kindertagesbetreuung und die Schulen.
Angebote sollten so gestaltet werden, dass von Armut betroffene Kinder sie nicht als diskriminierend wahrnehmen.
Bei der Planung von Angeboten für benachteiligte Kinder sind die folgenden Aspekte besonders zu beachten: Kostenfreiheit, Möglichkeit einer spontanen Teilnahme, geringere Teilnehmendenzahl als bei anderen Zielgruppen.

III. Zielgruppen und Ansprache
Niedrigschwelligkeit, nicht stigmatisierende Werbung und aufsuchende Ansprache sind wichtige Prämissen bei der Zielgruppenerreichung.
Besonders erfolgreich ist die Ansprache von Zielgruppen über vertraute Personen.
Fachkräfte können effektiv über die Leitungsebene ihrer Institution oder über Fortbildungsprogramme erreicht werden.

IV. Partizipation der Zielgruppen
Angebote können passgenauer gestaltet werden, wenn sich die Zielgruppen mit ihren Bedarfen (beispielsweise im Rahmen einer Befragung) einbringen. Bei der Planung von Angeboten sollten auch Kinder partizipieren.
Partizipation ist zeitaufwendig.

V. Die Rolle des Ehrenamts in den Präventionsnetzwerken
Über Ehrenamtliche kann das Präventionsnetzwerk breiter in den Sozialräumen einer Kommune verankert werden.
Ehrenamtliche tragen zur gelingenden Umsetzung konkreter Angebote bei – sie sind einflussreiche Mittlerinnen und Mittler zu den Zielgruppen.

Phase 2: Aufbau der Netzwerkgruppe und Weiterentwicklung der Präventionskette

Teilziel 3: Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Gelingensfaktoren

I. Wahl eines Schwerpunktthemas, z.B. Kindergesundheit
Es greift zu kurz, wenn der verwendete Armutsbegriff auf materielle Armut beschränkt bleibt. Stattdessen sollte Armut multidimensional begriffen werden (Lebenslagenansatz).
Es ist wichtig, eine Kommunikationsstrategie gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu entwickeln. Das Thema Kindergesundheit ist z.B. positiver besetzt, über das Thema Kinderarmut kann dagegen eine stärkere Betroffenheit erzielt werden.

II. Sensibilisierung der Projektmitwirkenden und der Fachöffentlichkeit
Empirische Daten sind ein guter Weg, um die Verknüpfung von Kinderarmut und Kindergesundheit zu verdeutlichen.
Fachtage und die Vorstellung des Netzwerks in Gremien und Ausschüssen machen das Präventionsnetzwerk in der Fachöffentlichkeit bekannt, zeigen Handlungsbedarf auf und motivieren zur Mitarbeit.
Wichtige Themen für die Fachöffentlichkeit sind die Auseinandersetzung mit verdeckter Armut und die Entwicklung einer armutssensiblen Haltung.

Phase 3: Verstetigung und Evaluation

Die Arbeitsschritte der dritten Phase zielen darauf ab, die Arbeit des Präventionsnetzwerks nachhaltig abzusichern.

Teilziele:

  • Verstetigung des Netzwerks,
  • Evaluation bisheriger Maßnahmen,
  • Ausbau und Anpassung der Netzwerkgruppe,
  • Ausblick in die Zukunft.


Gelingensfaktoren:

Zur Verstetigung eines Präventionsnetzwerks sind folgende Faktoren besonders wichtig:

  • Dauerhafte Kümmererinnen und Kümmerer,
  • eine gesicherte Finanzierung,
  • regelmäßige Bedarfserhebungen bei den Zielgruppen,
  • fachliche Weiterentwicklung und
  • die Evaluierung der erreichten Ergebnisse. 

Kostenlose Angebote der Beratung und Vernetzung

Die Standorte können beim Aufbau ihres Präventionsnetzwerks auf Beratungs- und Unterstützungsangebote zurückgreifen, die die FamilienForschung Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg durchführt.

Beratung und Information 
Im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg bietet die FamilienForschung verschiedene Möglichkeiten der Beratung und Information für bestehende Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut und Interessierte an. 
Im Vorfeld der Bewerbung werden Informationsgespräche für interessierte Akteurinnen und Akteure angeboten. Dabei werden die wesentlichen Aspekte, die ein Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut ausmachen, vorgestellt. Es kann auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Bedarfe eingegangen werden sowie auf die Gestaltungsmöglichkeiten, die sich daraus für den Aufbau eines Präventionsnetzwerks ergeben.
Geförderte Standorte können beim Aufbau ihres Präventionsnetzwerks auf weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote der FamilienForschung zurückgreifen. So besteht die Möglichkeit, ein längeres Beratungsgespräch zu vereinbaren, um offene Punkte bei der Gestaltung des Netzwerks zu klären.
Ein monatlicher Newsletter bündelt relevante Informationen für die Standorte. Zum einen sind dies Aspekte, die die Präventionsnetzwerke intern betreffen, wie Termine, Personalnachrichten oder aktuelle Meldungen aus den Standorten. Zum anderen enthält der Newsletter auch Informationen zu Fortbildungen, neuen Publikationen oder der Netzwerkarbeit in anderen Bundesländern.
Darüber hinaus sendet die FamilienForschung Standorten auf Anfrage Materialien zu Projektthemen zu, die dort aktuell bearbeitet werden. Es wurde außerdem eine ausführliche, thematisch orientierte Literaturliste erstellt, die laufend aktualisiert wird.

Kick-Off-Veranstaltungen und Kennenlern-Gespräche für neue Netzwerke
Für die neu beginnenden Standorte gibt es eine Kick-Off-Veranstaltung, die zum einen dem gegenseitigen Kennenlernen der neuen Standorte untereinander und der FamilienForschung dient. Zum anderen werden wesentliche Elemente beim Aufbau eines Präventionsnetzwerks nochmals durchgesprochen und Verantwortliche eines erfahrenen Standorts schildern ihre Erfahrungen beim Netzwerkaufbau.
Zusätzlich dient ein individuelles Kennenlerngespräch zwischen jeweils einem Standort und der FamilienForschung dazu, die Ideen und Pläne zum Aufbau der einzelnen Netzwerke besser kennenzulernen und Gelingensfaktoren bisheriger Netzwerkarbeit weiterzugeben.

„Prävention weitergedacht“ - Thematischer Input durch Fachgespräche
Für die vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Thema wurden die Fachgespräche „Prävention weitergedacht“ ins Leben gerufen. Sie finden zweimal jährlich digital statt und bieten zu einem Thema einen inhaltlichen Input sowie Berichte und Beispiele aus der Praxis der Standorte.

Die folgenden Fachgespräche haben bereits stattgefunden (Reihenfolge absteigend):

Am 29. Februar 2024 fand das 5. Fachgespräch zum Thema Energiearmut statt. Die gestiegenen Energiepreise sind für viele Haushalte mit geringem Einkommen eine Belastung. Vor diesem Hintergrund ist das Thema auch für die Arbeit von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut von großer Bedeutung. Herr Bauer, Abteilungsleiter Bau, Wohnen und Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. berichtete zum Einstieg von aktuellen Entwicklungen in den Bereichen Energiearmut, Stromsperren, Abwendungsvereinbarungen und deren rechtliche Grundlagen. Das Programm „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ wurde anschließend von Frau Barocke, Referentin für Energieberatung für einkommensschwache Haushalte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V., vorgestellt. Frau Court, Amtsleiterin des Jobcenters im Landkreis Ravensburg, präsentierte ein Praxisbeispiel für einen lokalen runden Tisch, durch den gemeinsam und vernetzt Lösungen für Betroffene gefunden werden. Zuletzt wurde der Fonds der Landeskirchen zur Übernahme von Energieschulden durch Herrn Karmann, Leiter der Abteilung Soziale Dienste beim Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg e.V., vorgestellt. Zwischen den Impulsen gab es Gelegenheiten für Austausch und Rückfragen.

Am 26. September 2023 fand das 4. Fachgespräch zum Thema Vernetzung: erfolgreiche Gestaltung von Netzwerken mit Frau Prof. Dr. Sagmeister, Professorin für Sozialökonomie, Studiendekanin und Studiengangsleiterin Soziale Arbeit an der DHBW Stuttgart statt. Die Referentin beleuchtete Gelingensfaktoren und Herausforderungen der Netzwerkarbeit sowie Möglichkeiten der Gewinnung von Netzwerkpartnerinnen und -partnern. Darüber hinaus bot die Veranstaltung interaktive Phasen zur Reflexion des eigenen Netzwerks und des kollegialen Austauschs.

Am 7. März 2023 fand ein 3. Fachgespräch über die Beteiligung von (armutsgefährdeten) Kindern und Jugendlichen statt. Herr Gabor von der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg hielt einen Vortrag, in dem Grundfragen zur Gestaltung von Partizipationsprozessen und Impulse für die Praxis thematisiert wurden. Als gelungenes Praxisbeispiel stellten Herr Peters, Rektor der Hebelschule Kehl, und Herr Becsangèle, regionaler Präventionsbeauftragter im Präventionsnetzwerk Ortenaukreis, die Schul-AG in Kehl vor. Im Anschluss hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, eigene Beteiligungsvorhaben und Erfahrungen zu reflektieren und sich darüber auszutauschen.

Am 14. Dezember 2022 fand das 2. Fachgespräch "Prävention weitergedacht" zum Thema der Visualisierung von Präventionsketten statt. Um der Frage auf den Grund zu gehen, welche Möglichkeiten der systematischen Darstellung vorhandener Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und ihre Familien in einer Kommune oder einem ausgewählten Sozialraum bestehen, führte Frau Lipinski von der FamilienForschung Baden-Württemberg zunächst in die Relevanz und den Nutzen von Präventionsketten ein. Anschließend stellten Frau Bauer vom Esslinger Netzwerk „Familien stärken" und Frau Schniepp vom Göppinger Netzwerk „Brücken für ein chancenreiches Leben“ ein von ihnen entwickeltes Visualisierungskonzept vor. Darauf basierend präsentierte Herr Dr. Wolff vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine Vorlage zur Visualisierung einer Präventionskette, die im Programm PowerPoint genutzt und bearbeitet werden kann. Die Vorlage enthält eine übersichtliche Struktur, die mit den konkreten Inhalten zu vorhandenen Angeboten am jeweiligen Standort gefüllt werden und auf individuelle Bedarfe und Anforderungen hin angepasst werden kann. Die Visualisierungsvorlage des Sozialministeriums können die Standorte der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg auf Anfrage bei Frau Läpple (anja.laepple@stala.bwl.de) erhalten und nutzen. Zuletzt tauschten sich die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen und die Herausforderungen im Kontext der Visualisierung von Präventionsketten aus.

Am 30. März 2022 fand das 1. Fachgespräch "Prävention weitergedacht" zum Thema Bewegungsförderung statt. Frau Prof. Dr. Joisten von der Sporthochschule in Köln hat einen Impuls mit Titel „Die Relevanz von Bewegung(sförderung) für benachteiligte Kinder und Jugendliche“ beigetragen. In Form von Interviews haben die Standorte Stadt Stuttgart (Bewegungspass Stadt Stuttgart) und Stadt Tübingen („Schwimmen für alle Kinder“) von ihren Erfahrungen bei der Arbeit der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut berichtet und Angebote zum Thema Bewegungsförderung vorgestellt. Außerdem haben sich die Württembergische und Badische Sportjugend, der Verein BewegtEuch sowie die Kinderturnstiftung Baden-Württemberg mit ihren Angeboten vorgestellt.

Beispielhafte Projekt außerhalb von Baden-Württemberg:

  • Fitnessolympiade - Ein Gesundheitsprojekt der Deutschen Sporthochschule Köln
  • Weiterbildung Kommunale Gesundheitsmoderation (Der Nationale Aktionsplan In Form)

 

"Präventionsnetzwerke unterwegs" - Kennenlernen einzelner Standorte durch Exkursionen
Damit sich die Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg gegenseitig kennenlernen können, gibt es ein Mal im Jahr eine Exkursion an einen Standort. Dieses Angebot wird durch die FamilienForschung Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg gemeinsam mit dem empfangenden Standort organisiert. Hier erhalten die Teilnehmenden die Möglichkeit, sich vor Ort ein Bild eines anderen Standorts zu machen, involvierte Akteurinnen und Akteure zu treffen sowie Genaueres über entstandene Angebote zu erfahren und so Erkenntnisse für die eigene Arbeit zu gewinnen.

Die erste Exkursion führte die Teilnehmenden am 10. Oktober 2023 nach Mannheim, um das Präventionsnetzwerk "Campus Neckarstadt-West" kennenzulernen. Dort begrüßte Herr Dr. Schäfer, Fachbereichsleiter des Jugendamtes die Teilnehmenden, ehe Frau Mergelmeyer (Koordinationsstelle Kinderarmut Mannheim), Frau Albrecht (Leiterin des Campus Neckarstadt-West) und Herr Hotz (Abteilungsleitung Jugend- und Gesundheitsamt Mannheim) das Präventionsnetzwerk in Mannheim inhaltlich vorstellten. Der Campus Neckarstadt-West stellt Kindern der ersten bis vierten Klasse aus den nahegelegenen Grundschulen an jedem Wochentag Bildungs- und Freizeitangebote sowie Hilfe bei den Hausaufgaben und ein Mittagessensangebot bereit. Im Anschluss besuchte die Gruppe die Räumlichkeiten des Kaisergartens, ehe durch eine Stadtteilbegehung die Aktivitäten des Präventionsnetzwerks im Sozialraum kennengelernt werden konnten. Bei einem gemeinsamen Mittagessen im Bürgerhaus gab es ausreichend Zeit für Vernetzung und Austausch. Anschließend fand eine Gesprächsrunde über bürgerschaftliches Engagement im Präventionsnetzwerk mit den Mitgliedern des ansässigen Fördervereins Frau Ballikaya und Herrn Dr. Hummel statt. Inhaltlich abgerundet wurde die Exkursion durch die Präsentation von Frau Wagner, die ihre Arbeit als Mentorin vorstellte.

Förderung des „Voneinander-Lernens“ und des Erfahrungsaustauschs
Die FamilienForschung ist vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg beauftragt, die Vernetzung zwischen den Standorten der Präventionsnetzwerke zu unterstützen.

Zu diesem Zweck finden jährlich zwei Vernetzungstreffen in Präsenz statt, die neben dem thematischen Input einen Schwerpunkt auf den Erfahrungsaustausch und das gegenseitige Voneinander-Lernen legen.

Das „P-Netz-Café", ein offenes, digitales Format, dient dem kollegialen Erfahrungsaustausch zwischen den Koordinierenden der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut. Hier können Anliegen und Fragen eingebracht und Erfahrungswerte aus der eigenen Arbeit weitergegeben werden. Das Treffen findet etwa fünfmal jährlich als Videokonferenz statt.

Der Expertisepool soll den thematischen Erfahrungsaustausch zwischen den Standorten fördern. Standorte können sich zu Themengebieten, in denen sie besondere Kompetenz besitzen, in den Expertisepool aufnehmen lassen. Ihre Kontaktdaten werden dann an diejenigen Standorte vermittelt, die in diesen Bereichen Expertise suchen.

Entstehung und Entwicklung des Ansatzes der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg

Gestartet ist der Ausbau der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut im Land im Rahmen der Erstellung des Ersten Armuts- und Reichtumsberichts für Baden-Württemberg. Mit Leuchtturmprojekten wurden durch die Stadtverwaltung Tübingen und den Verein Kinderchancen Singen e.V. in den Städten Tübingen und Singen erste Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut aufgebaut, die durch eine Förderung aus Landesmitteln unterstützt wurden und bis heute aktiv sind. Die Projekte wurden begleitet durch die renommierte Kinderarmutsforscherin Gerda Holz vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS) in Frankfurt/Main. Eine Auswertung des ISS findet sich im Ersten Armuts- und Reichtumsbericht, der im Jahr 2015 veröffentlicht wurde.

Von Anfang an am Prozess der Entwicklung des Ansatzes der Präventionsnetzwerke beteiligt ist die FamilienForschung im Statistischen Landesamt. Beratend tätig ist der Landesbeirat für Armutsbekämpfung und Prävention, der sich aus den im Sozialbereich tätigen Verbänden, den sozialpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen sowie den fachlich beteiligten Ministerien zusammensetzt.

In den Jahren 2017 und 2018 schlossen sich Projekte in Mannheim und Singen an, die darauf ausgerichtet waren, auf Grundlage des Ansatzes der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut eine kommunale Gesamtstrategie gegen Kinderarmut auszuarbeiten. Ein weiteres Projekt zur Erprobung des Ansatzes wurde in diesem Zeitraum in der Stadt Pforzheim durchgeführt.

Im Rahmen des Förderaufrufs „Aktiv und gemeinsam gegen Kinderarmut und für Kindergesundheit“ wurden von Ende 2018, zum Teil bis Mitte 2021, Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut mit dem Schwerpunkt Gesundheit an sechs Standorten gefördert: der Ortenaukreis, der Landkreis Ravensburg, der Stadtkreis Stuttgart sowie die Städte Schorndorf, Singen und Ulm. Der Förderaufruf war eine direkte Konsequenz aus den Ergebnissen des GesellschaftsReports Baden-Württemberg mit dem Titel „Familienarmut – ein Risiko für die Gesundheit von Kindern“ (Ausgabe 3/2018). Denn während der Großteil der Heranwachsenden in Baden-Württemberg gute Chancen hat, gesund aufzuwachsen, haben insbesondere die knapp 20 Prozent armutsgefährdeter Kinder und Jugendlichen ein höheres gesundheitliches Risiko und damit geringere Chancen auf ein gesundes Leben.

Zwei weitere Präventionsnetzwerke haben auf Grundlage des Förderaufrufs „Aktiv und gemeinsam gegen Kinderarmut und für Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ im Dezember 2019 die Arbeit aufgenommen: im Landkreis Lörrach und in der Stadt Mannheim. Der Förderaufruf ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse des im Jahr 2019 erschienenen GesellschaftsReports Baden-Württemberg mit dem Thema „Politische und gesellschaftliche Teilhabe von Armutsgefährdeten“ veröffentlicht worden.

Im Rahmen des Förderaufrufes „Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut – Erkennen und Weiterentwickeln von lokalen Präventionsketten“ werden weitere neun Projekte in den Stadtkreisen Heilbronn und Pforzheim sowie in den Landkreisen Ravensburg, Karlsruhe (2), Rems-Murr-Kreis, Konstanz, Tübingen und Esslingen für einen Zeitraum von zwei Jahren gefördert (Dezember 2020 bis November 2022). Hier werden neue Strukturen für Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut geschaffen und weiterentwickelt. Neben Gesundheit oder Teilhabe werden in den Projekten Handlungsfelder wie Familienbildung, Sprache und Spracherwerb, Bildung und Übergänge, Wohnen und Sozialraum in den Blick genommen.

Im Jahr 2021 wurde erneut eine Ausschreibung zur Förderung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut veröffentlicht. Weitere acht Standorte in Baden-Württemberg können für den Aufbau bzw. die Weiterentwicklung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut mit Landesmittel für einen Zeitraum von zwei Jahren gefördert werden. Es handelt sich um Projekte in den Stadtkreisen Freiburg und Heilbronn sowie in den Landkreisen Esslingen, Göppingen, Heilbronn, Rottweil, Tübingen und dem Ortenaukreis. Mit etwas zeitlicher Verzögerung wurde auch ein Projekt im Ostalbkreis bewilligt.

Im Koalitionsvertrag 2021-2026 der Landesregierung wurde die flächendeckende Einrichtung von Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut als Ziel formuliert: "Wir wollen, dass bis 2030 in allen Stadt- und Landkreisen Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut etabliert sind. Bereits bestehende Präventionsnetzwerke wollen wir weiterhin finanziell unterstützen" (S. 77). Diese Festlegung wertet die Arbeit der bestehenden Präventionsnetzwerke deutlich auf und eröffnet Perspektiven für die Förderpraxis. Derzeit wird die Schaffung einer Verwaltungsvorschrift geprüft, die eine verlässliche Fördersystematik für die Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut schaffen würde. Neben der bisherigen Förderung ist auch geplant, bereits gut etablierten Netzwerken, die Möglichkeit zu geben, die erreichte Erfahrung zu nutzen und das Angebot mit der Unterstützung des Landes zu verstetigen.

Auch im Jahr 2022 wurde ein entsprechender Förderaufruf veröffentlicht und zehn Standorte in Baden-Württemberg haben ein zweijähriges Projekt zum Aufbau oder zur Weiterentwicklung eines Präventionsnetzwerks gegen Kinderarmut begonnen. Dazu gehören Standorte in den Stadtkreisen Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und Ulm sowie in den Landkreisen Calw, Schwäbisch Hall und Tübingen. Erstmals befassen sich auch zwei kleinere Gemeinden Teil der Landesförderung.

Im Jahr 2022 wurde die Fördersystematik weiterentwickelt und ergänzt. Rechtsgrundlage für die Förderung ist nun die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift (VwV PNetz). Es handelt sich um eine für Kommunen und gemeinnützige Organisationen attraktive, transparente und verlässliche Fördersystematik mit drei Förderstufen: Förderbaustein PNetzAufbau, Förderbaustein PNetzwWeiterentwicklung und Förderbaustein PNetzVerstetigung.

Im ersten Förderjahr (2023) der VwV PNetz kamen drei neue Standorte hinzu (Förderbaustein PNetzAufbau): Stadt Baden-Baden, Stadt Künzelsau, Landkreis Reutlingen. Für die bereitss aufgebauten Standorte Stadt Bruchsal zusammen mit Stadt Philippsburg, Landkreis Esslingen, Stadt Freiburg im Breisgau, Stadt Göppingen, Stadt Neckarsulm (Caritas Heilbronn-Hohenlohe), Ostalbkreis, Stadt Rottenburg am Neckar (Mokka e.V. Rottenburg) und Stadt Schramberg-Talstadt (Caritas Schwarzwald-Alb-Donau) startet 2023 die Förderung mit dem Baustein PNetzwWeiterentwicklung. Erstmal kommt 2023 der neue Förderbaustein PNetzVerstetigung zum Tragen, bei den bereits gut etablierten Standorten Landkreis Lörrach, Ortenaukreis, Stadt Schorndorf, Stadt Singen zusammen mit Kinderchancen Singen e.V., Stadt Tübingen.

Derzeit bestehen somit Standorte mit Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut in 25 von 44 Stadt- und Landkreisen.

Förderaufrufe

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut (VwV PNetz)

Zum 1. Januar 2023 schafft das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration für Kommunen und freie Träger der Zivilgesellschaft eine neue Fördersystematik zum Aufbau von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut sowie für die Weiterentwicklung der bestehenden Netzwerkstandorte mit neuen Elementen und auch für die Verstetigung von bereits gut etablierten Netzwerken.

Antragsberechtigt für die Förderung sind Kommunen (Kreise, Städte, Gemeinden), aber auch Kirchen, Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und andere gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft.

Der Antragszeitraum geht vom 1. Januar bis 30. April eines Jahres, erstmals im Jahr 2023.

Wenn Sie Interesse an einer Antragstellung haben, bitten wir Sie sich mit Angaben einer Ansprechperson und E-Mail-Adresse für die weitere Kommunikation zu melden. Sie erhalten dann einen Zugangslink. E-Mail an: Armutspraevention@sm.bwl.de

Mit der VwV PNetz soll zum 1. Januar 2023 eine dreigliedrige Förderung des Landes eingeführt werden, die aufeinander aufbaut:

  • Baustein PNetzAufbau:
    Aufbau von neuen Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut (unter Nutzung vorhandener Strukturen)
  • Baustein PNetzWeiterentwicklung:
    Weiterentwicklung bestehender Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut mit neuen Elementen (z. B. Erweiterung des Zielgruppenalters, neue thematische Schwerpunkte, größeres Projektgebiet etc.)
     

Bei den aufeinander aufbauenden Förderungen mit den Bausteinen PNetzAufbau und PNetzWeiterentwicklung handelt es sich in der Regel jeweils um eine 24-monatige Projektlaufzeit mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung wird eine 30-prozentige Eigenbeteiligung vorausgesetzt.

  • Baustein PNetzVerstetigung:
    Verstetigung, das heißt Fortsetzung der laufenden Arbeit bereits gut etablierter Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut
     

Nachdem ein Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut die ersten beiden Förderbausteine durchlaufen hat, besteht die Möglichkeit, eine Förderung mit dem Baustein PNetzVerstetigung zu beantragen. Dafür können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30.000 Euro pro Jahr als Zuschuss zum Fehlbedarf bereitgestellt werden.

(Digitale und klassische) Veranstaltungen zum Thema Kinderarmut

Es besteht die Möglichkeit, für öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen zum Thema (Kinder-)Armut beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg einen Zuschuss zu beantragen.
Hierfür werden folgende Kriterien festgelegt:

1. Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, Städte, Kreise), Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände und andere gemeinnützige Organisationen der Zivilgesellschaft, intermediäre Organisationen (Kirchen, Gewerkschaften), soziale Gruppen wie Nachbarschaften und Vereine.

2. Der Antrag ist in schriftlicher Form rechtzeitig vor der Veranstaltung einzureichen. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei etwa zwei Wochen (wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen). Dem Antrag ist ein Konzept der geplanten Veranstaltung beizufügen. Das Konzept soll deutlich machen, was geplant ist, welches Ziel damit verfolgt wird, wer beteiligt ist und wo die Bezüge zum Thema (Kinder-)Armut liegen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg und hängt ab von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln hierfür.

3. Der Zuschuss ist begrenzt auf maximal 1.000 Euro der Gesamtkosten der Veranstaltung. Es handelt sich um eine Kostenbeteiligung, z.B. für Öffentlichkeitsarbeit, Kosten für Referentinnen und Referenten oder Vergleichbares. Die Kosten für Veranstaltungsräume oder Catering können nicht übernommen werden.
Bitte reichen Sie eine einfache Auflistung der Gesamtausgaben und ggf. Einnahmen ein.
Es liegt im Ermessen des Ministeriums in welchem Umfang die Kostenbeteiligung erfolgt. Der Zuschuss erfolgt im Wege der Kostenerstattung, das heißt nach der Veranstaltung sind Kopien der Rechnungen mit Nachweis der Prüfung (sachliche und rechnerischer Richtigkeit) und Begleichung der Rechnungen (tatsächliche Auszahlungen durch den/die Antragssteller/in) einzureichen.

4. Der Zuschuss zur Veranstaltung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

  • Alle an der Maßnahme beteiligten Personen sind verpflichtet bei Veröffentlichungen, Veranstaltungen und sonstiger Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, dass die Maßnahme mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert wird. Dazu ist auf allen nach dem Bewilligungszeitpunkt erstellten Unterlagen, insbesondere Einladungen, Publikationen, Teilnahmebestätigungen, Rechnungen etc. folgender Zusatz anzubringen: „Unterstützt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg“.
  • Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Flyer, Broschüren, Filme, Webseiten, Social-Media-Kanäle) ist vor der Veröffentlichung eine Abstimmung mit dem Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vorzunehmen.
  • Die geförderte Maßnahme darf keine rassistischen, sexistischen, diskriminierenden oder herabwürdigenden Inhalte aufweisen.


Anträge sind (möglichst) per E-Mail zu richten an:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Referat 35 „Sozialhilfe, Eingliederungshilfe“
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
E-Mail: Armutspraevention@sm.bwl.de

Infothek

Daten und Fakten über Kinderarmut in Baden-Württemberg

Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg weisen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ein überdurchschnittlich hohes Armutsrisiko auf. Im Jahr 2021 waren 20,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Baden-Württemberg armutsgefährdet. Damit trugen sie nach den 18- bis unter 25-Jährigen (23,5 Prozent) das zweithöchste Armutsrisiko unter den Altersgruppen. Hingegen lag die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs im Jahr 2021 bei 16,4 Prozent. Mädchen und Frauen sind durch alle Altersgruppen hinweg etwas stärker von Armut gefährdet als Jungen und Männer.

Auffällig ist die starke Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Unter 18-Jährige mit Migrationshintergrund trugen im Jahr 2021 in Baden-Württemberg ein Armutsrisiko von 31,1 Prozent, während unter 18-Jährige ohne Migrationshintergrund ein Armutsrisiko von 11,2 Prozent hatten.

Betrachtet man die Daten nach Haushaltsformen, so zeigt sich: Kinder bzw. Jugendliche von Alleinerziehenden trugen 2021 das höchste Armutsrisiko (38,2 Prozent bei einem Kind). Dieses nahm mit jedem Geschwisterkind deutlich zu (46,9 Prozent bei zwei Kindern und 64,1 Prozent bei drei oder mehr Kindern). Auch Kinder in Mehrkindfamilien (mindestens drei Kinder) mit zwei Erwachsenen trugen 2021 ein vergleichsweise hohes Armutsrisiko von 41,3 Prozent. Kinder in Haushalten mit zwei Erwachsenen und ein oder zwei Kindern wiesen hingegen eine unterdurchschnittliche Armutsgefährdungsquote von 12,4 Prozent (bei einem Kind) bzw. 16,9 Prozent (bei zwei Kindern) auf.

Die Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren variiert mit ihrem Alter. Kinder unter drei Jahren hatten 2021 ein Armutsrisiko von 20,4 Prozent. Wenn man von den 3 bis unter 6-Jährigen absieht (19,9 Prozent), steigt das Armutsrisiko der Kinder mit zunehmendem Alter an (6 bis unter 15 Jahre = 20,9 Prozent und 15 bis unter 18 Jahre = 21,8 Prozent).

Beim Blick in die Zukunft unserer Kinder gilt es Folgendes zu beachten: Personen mit niedrigem Bildungsstand (ISCED 0-2) waren im Jahr 2021 zu 30,3 Prozent und Erwerbslose zu 44,7 Prozent armutsgefährdet. Aber auch Menschen in Erwerbstätigkeit waren im Jahr 2019 zu 8,8 Prozent von Armutsgefährdung betroffen („in work poverty“).

Bericht „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg“ (April 2021)
Der ungefähr 100-seitige Bericht, der vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration herausgegeben wurde, nimmt die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den Blick. Der Fokus liegt dabei auf empirischen Ergebnissen zu verschiedenen Dimensionen der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und den diesbezüglichen kommunalen Handlungsmöglichkeiten. Darüber hinaus umfasst er Praxisbeispiele und Ergebnisse verschiedener Beteiligungsprozesse, die die Berichterstellung flankiert haben. An zentralen Stellen werden auch mögliche coronabedingte Langzeitfolgen für Kinder und Jugendliche erörtert.

Sechster Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (Mai 2021)
Statement von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Der Bericht zeigt, wo es Licht und Schatten gibt: Positiv ist, dass vor der COVID-19-Pandemie alle Einkommensbereiche von der damals günstigen Wirtschaftsentwicklung profitiert haben. Auch im unteren Bereich sind die Löhne gestiegen und die Erwerbstätigkeit hat zugenommen. Der gesetzliche Mindestlohn hat gewirkt: Die Stundenlöhne bei den Beschäftigten im untersten Zehntel der Einkommensverteilung sind in den letzten Jahren am stärksten gestiegen. Allerdings müssen wir feststellen, dass sich in den letzten Jahrzehnten eine Verfestigung von Armutslagen ergeben hat: Für Langzeitarbeitslose und Menschen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, existieren zu wenige Aufstiegsmöglichkeiten. Auch der Umstand, dass viele Menschen unsere Gesellschaft als sehr polarisiert wahrnehmen, zeigt, dass wir den sozialen Zusammenhalt stärken müssen.
Die Ergebnisse des Berichts bestärken mich daher in meinem Ziel, dass wir für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt sorgen müssen: Wir brauchen schnellstmöglich einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro / Stunde, wir müssen die Tarifbindung stärken, und die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss reformiert werden.“

Modulares Konzept der Armutsberichterstattung in Baden-Württemberg

Um Armut erfolgreich zu bekämpfen beziehungsweise zu verhindern, ist es wichtig, für die verschiedenen Betroffenengruppen jeweils passgenaue, nicht stigmatisierende und gut erreichbare Unterstützungsangebote zu entwickeln. Dafür braucht es eine aussagekräftige Datengrundlage. Das Land führt daher eine Armutsberichterstattung mit fünf Modulen durch. Für die Umsetzung des Konzepts wurde die FamilienForschung im Statistischen Landesamt beauftragt.

Bei der Umsetzung wird der Landesbeirat für Armutsbekämpfung und Prävention Baden-Württemberg intensiv beteiligt. Es handelt sich um ein Beratungsgremium aus den kommunalen Landesverbänden, den für das Thema Armutsbekämpfung relevanten Verbänden und Organisation der Zivilgesellschaft, den Betroffeneninitiativen, den anderen Landesressorts und den Landtagsfraktionen.

Modul 1: Gesellschaftsmonitoring BW
Beim Gesellschaftsmonitoring BW werden 40 Indikatoren zu Armut und Reichtum jährlich fortgeschrieben. Die Fortschreibung geht vom Ersten Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg 2015 aus. Einmal jährlich werden Basisinformationen als Zusammenschau dazu veröffentlicht.

Modul 2: Kurzanalysen
Kurzanalysen bieten die Möglichkeit einer kurzen vertiefenden Analyse ausgewählter Ergebnisse und Entwicklungen, die sich im Modul 1 „Gesellschaftsmonitoring BW“ zeigen. Weitergehende Fragestellungen werden vom Landesbeirat für Armutsbekämpfung und Prävention eingebracht werden.

Modul 3: Gesellschaftsreport BW zu Armut und Reichtum
Ein Thema pro Jahr aus dem Bereich Armut und Reichtum wird als Gesellschaftsreport BW sehr praxisnah bearbeitet. Dabei wird eine sozialwissenschaftliche Datenanalyse mit Good Practice ergänzt und es werden Schlussfolgerungen für die Praxis gezogen. Die Ergebnisse werden aufgegriffen und deren Umsetzung in der Regel im Rahmen eines Förderaufrufs zur Armutsbekämpfung und Armutsprävention angeregt.

Modul 4: Berichte zu gesellschaftlichen Teilhabe
Es werden auch umfangreichere Berichte zu aktuellen Schwerpunktthemen aus dem Bereich Armut und Reichtum erstellt. Die Berichte beinhalten eine wissenschaftliche Analyse (1. Teil), ergänzt mit Porträts von Menschen mit Armutserfahrung, zum Beispiel Interviews, und jeweils aus der Analyse abgeleitete Handlungsempfehlungen von Vertretungen des Landesbeirats für Armutsbekämpfung und Prävention (2. Teil) sowie einen Beitrag des Sozialministeriums (3. Teil). 
Zu jedem Bericht findet in der Analysephase ein (Online-)Fachgespräch statt, in dem erste Ergebnisse diskutiert und Impulse aus der Fachpraxis und von Armutsbetroffenen aufgenommen werden sollen.

Modul 5: Fachtag Armut und Teilhabe in Baden-Württemberg
Beim jährlichen Fachtag handelt es sich um eine repräsentative Plattform, um Ergebnisse aus der Berichterstattung und den Fördermaßnahmen des Landes mit der Öffentlichkeit zu diskutieren sowie um Menschen mit Armutserfahrung in diese Prozesse einzubeziehen.

Einführung einer Kindergrundsicherung

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg setzt sich seit vielen Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist ein geeigneter Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut. Notwendig ist ein vom Kind aus gedachtes Gesamtkonzept gegen Kinderarmut und zur Beseitigung ihrer Folgen. Kinder sind mehr als Teil ihrer Familien oder mehr als in ihrer Funktion als Schülerinnen und Schüler, sie sind eigene Subjekte und müssen mit ihren eigenen Bedarfen umfassend betrachtet werden. Ein Konzept muss so gestaltet sein, dass bisher bestehende bürokratische Hürden abgebaut und Verbesserungen durch eine Weiterentwicklung der kind- und familienbezogenen Leistungen angestrebt werden.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 30. August 2023 den Referentenentwurf zur Kindergrundsicherung sowie ein Einigungspapier der Ressorts an die Länder und die Verbände zur Stellungnahme versandt. Mit der Kindergrundsicherung sollen laut Entwurf bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden. Die Kindergrundsicherung wird aus drei Bestandteilen bestehen:

  • dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der das Kindergeld ablöst,
  • dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der insbesondere den Kinderzuschlag (und den Regelsatz in Bürgergeld/Sozialhilfe ablöst,
  • sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Alle drei Komponenten sollen laut Bundesfamilienministerium dazu beitragen, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern. 

Es geht nun darum, den Entwurf in der Länderbeteiligung und im Bundesratsverfahren kritisch dahingehend zu prüfen, ob die Familien die ihnen zustehenden Leistungen wirklich einfach und aus einer Hand beantragen können.

Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets in Baden-Württemberg

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst sechs verschiedene Leistungen: die Lernförderung, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderung, die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, (Schul-) Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Teilhabeleistung).

Einen Anspruch auf die Leistungen gibt es durch das Zweite und Zwölfte Sozialgesetz-buch, also SGB II und SGB XII, sowie durch das Bundeskindergeldgesetz (BKiGG; hier: Kinderzuschlag), das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und das Wohngeldgesetz (WoGG). Außerdem können Eltern, die zwar keine dieser Sozialleistungen beziehen aber trotz allem den Bildungs- und Teilhabebedarf ihres Kindes aufgrund des zu geringen Einkommens nicht abdecken können, leistungsberechtigt sein.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Leistungen beziehen, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Eine Ausnahme stellt die Teilhabeleistung dar, hier können Leistungen nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beansprucht werden.

Der Anspruch der Kinder auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets leitet sich immer aus einem Anspruch der Eltern bzw. der Bedarfsgemeinschaft auf eine Sozialleistung ab. Es besteht also kein eigenständiger Anspruch der Kinder auf diese Leistungen.

Zwischen dem 12. April und dem 11. Juni 2021 fand in Baden-Württemberg eine Befragung zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildung- und Teilhabepakets statt. Befragt wurden alle 44 Stadt- und Landkreise. Initiatoren der Befragung waren das baden-württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, das Ministerium der Justiz und für Migration, das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das Ministerium für Verkehr sowie der Städtetag und der Landkreistag Baden-Württemberg. Die Ergebnisse wurden in einem Evaluationsbericht veröffentlicht. In den Landkreis-Nachrichten, Ausgabe 4/2021 wurde auf den Seiten 336-337 eine Kurzfassung des Evaluationsberichts veröffentlicht.

Kontakt

Haben Sie Fragen zum Ansatz der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut in Baden-Württemberg? Haben Sie Fragen zu den Standorten oder haben Sie Anregungen zu den Themen, die die Standorte bearbeiten? Interessieren Sie sich für die Förderung des Landes zum Aufbau neuer bzw. zur Weiterentwicklung bestehender Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut? Wollen Sie Ihre Veranstaltung zum Thema Kinderarmut bekannt machen? Wollen Sie sich mit Ihren Maßnahmen rund um die Stärkung von Kindern und Jugendlichen oder Prävention von Kinderarmut als Kooperationspartner anbieten? Dann kontaktieren Sie uns unter:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Referat 35 „Sozialhilfe, Eingliederungshilfe“
E-Mail: Armutspraevention@sm.bwl.de

Beratung, Vernetzung und Unterstützung
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Referat 32 „Sozialwissenschaftliche Analysen, Familienforschung Baden-Württemberg, Forschungsdatenzentrum“
E-Mail: Praeventionsnetzwerke@stala.bwl.de

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.

Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.

2. Hosting und Content Delivery Networks (CDN)

Externes Hosting

Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster). Die personenbezogenen Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Hierbei kann es sich v.a. um IP-Adressen, Kontaktanfragen, Meta- und Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Kontaktdaten, Namen, Webseitenzugriffe und sonstige Daten, die über eine Website generiert werden, handeln.

Der Einsatz des Hosters erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren potenziellen und bestehenden Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO). 

Unser Hoster wird Ihre Daten nur insoweit verarbeiten, wie dies zur Erfüllung seiner Leistungspflichten erforderlich ist und unsere Weisungen in Bezug auf diese Daten befolgen.

Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, haben wir einen Vertrag über Auftragsverarbeitung mit unserem Hoster geschlossen.

3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Minsterium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württenberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Verantwortlich für den Inhalt
Referat 35 (Sozialhilfe, Eingliederungshilfe)

Online-Redaktion
Referat 35 (Sozialhilfe, Eingliederungshilfe)
E-Mail: Armutspraevention@sm.bwl.de

Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter

Wir haben für unsere Behörde einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123-3824
E-Mail: datenschutz@remove-this.sm.bwl.de

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen (Art. 21 DSGVO)

Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO erfolgt, haben sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn sie Widerspruch einlegen, werden wir ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO).

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)
Hausanschrift: Königstraße 10 a, 70173 Stuttgart
Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart
Tel. 0711/61 55 41-0
E-Mail: poststelle@remove-this.lfdi.bwl.de

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Auskunft, Löschung und Berichtigung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
  • Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
  • Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.


Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Widerspruch gegen Werbe-E-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Der Betreiber der Seite behält sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

4. Datenerfassung auf dieser Website

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.

Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

  • Browsertyp und Browserversion
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.

Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Wenn Sie uns per E-Mail, Telefon oder Telefax kontaktieren, wird Ihre Anfrage inklusive aller daraus hervorgehenden personenbezogenen Daten (Name, Anfrage) zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Anliegens bei uns gespeichert und verarbeitet. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sofern Ihre Anfrage mit der Erfüllung eines Vertrags zusammenhängt oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. In allen übrigen Fällen beruht die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und/oder auf unseren berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO), da wir ein berechtigtes Interesse an der effektiven Bearbeitung der an uns gerichteten Anfragen haben.

Die von Ihnen an uns per Kontaktanfragen übersandten Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere gesetzliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.

5. Plugins und Tools

Google Web Fonts

Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter
https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google:
https://policies.google.com/privacy?hl=de

IX. Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Vertreten durch:

Verantwortlich für den Inhalt
Referat 35 (Sozialhilfe, Eingliederungshilfe)

Online-Redaktion
Referat 35 (Sozialhilfe, Eingliederungshilfe)

Kontakt

Telefon: 0711 123-0
Telefax: 0711 123-3999
E-Mail: Armutspraevention@remove-this.sm.bwl.de

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.

Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Projektumsetzung

Bitter Agentur für Kommunikationsdesign GmbH, Heidelberg, www.bitteragentur.de

Bildnachweis

F1online/JFCreatives Cultura Creative/Am Strand
Karte: © SIMPLYMAPS.de/Geodaten: © GeoBasis-DE/BKG 2018
Sozialministerium Baden-Württemberg