Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg setzt sich seit vielen Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist ein geeigneter Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut. Notwendig ist ein vom Kind aus gedachtes Gesamtkonzept gegen Kinderarmut und zur Beseitigung ihrer Folgen. Kinder sind mehr als Teil ihrer Familien oder mehr als in ihrer Funktion als Schülerinnen und Schüler, sie sind eigene Subjekte und müssen mit ihren eigenen Bedarfen umfassend betrachtet werden. Ein Konzept muss so gestaltet sein, dass bisher bestehende bürokratische Hürden abgebaut, die Anzahl der zuständigen Behörden reduziert und Verbesserungen durch eine Weiterentwicklung der kind- und familienbezogenen Leistungen angestrebt werden.
Die Bundesregierung hatte im Jahr 2023 erstmals einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung im Bundestag eingebracht, der am 9. November 2023 in erster Lesung behandelt, letztlich im Parlament aber nicht beschlossen wurde. Mit der Kindergrundsicherung sollten laut Entwurf bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden. Die Kindergrundsicherung sollte aus drei Bestandteilen bestehen:
- dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der das Kindergeld ablöst,
- dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der insbesondere den Kinderzuschlag (und den Regelsatz in Bürgergeld/Sozialhilfe) ablöst,
- sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe.
In der Legislaturperiode von 2021-2025 konnte die Einführung der Kindergrundsicherung zum Januar 2025 nicht umgesetzt werden. Zum 1. Januar 2025 sind stattdessen das Kindergeld sowie der Kinderzuschlag um jeweils fünf Euro erhöht wurden.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion entwickelt und welche weiteren Maßnahmen letztlich ergriffen werden, um Kinderarmut in Deutschland wirksam entgegenzutreten. Ein ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung von Kinderarmut müsste über ein rein materielles Armutsverständnis hinausgehen. Eine Kindergrundsicherung kann durch den Abbau bürokratischer Hürden und die gezielte Unterstützung von Bildung, sozialer Teilhabe sowie Ernährung wesentliche Lebensbereiche von Kindern verbessern. Damit kann sie direkt am multidimensionalen Lebenslagenkonzept von Armut ansetzen, an dem sich auch die Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut orientieren.