Neue Verwaltungsvorschrift für die Förderung der Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut
Die Landkarte der Standorte kann gefestigt und weiter ausgebaut werden. Antragsfrist für nächste Förderrunde: 1. Januar bis 31. März 2026; bei Interesse: Armutspraevention@sm.bwl.de
Am 10. Dezember 2025 hat Ministerialdirektorin Dirks die neue Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut unterzeichnet. Die Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2032 außer Kraft.
Um möglichst viele Fragen zu klären, die Ihnen beim Lesen der Verwaltungsvorschrift kommen, bieten wir zwei Online-Schulungstermine an:
26. Januar 2026, 14:30 bis 16:30 Uhr
Über den Meeting-Link beitreten: https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=maf133d6ff2a88a8a465627fc983721ff
6. Februar 2026, 10:30 bis 12:30 Uhr
Über den Meeting-Link beitreten: https://bitbw.webex.com/bitbw/j.php?MTID=m9ec6bf895b980ffdf9ad957cc42eb3ab
Sie können an einem der beiden Termine teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die größten Änderungen gegenüber der bis 31. Dezember 2025 gültigen Verwaltungsvorschrift:
- Antragsberechtigt sind zukünftig Kommunen, das heißt Gemeinde, Städte und Kreise. Die Kommunen sollen die Federführung haben und können das Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut selbst aufbauen oder Fördermittel an freie, gemeinnützige Träger weitergeben und diese dafür beauftragen.
- Freie, gemeinnützige Träger, die bereits eine Zuwendung erhalten haben, können für eine Übergangszeit von bis zu drei weiteren Jahren ab dem Jahr 2026 eine Zuwendung erhalten.
- Wirkungsorientierung ist ein wichtiger Baustein der Sozialen Arbeit. Neben der qualitativen Wirkung wird der Erfolg der Förderung zukünftig an quantitativen Wirkungsindikatoren gemessen.
- Es ist ausdrücklich geregelt, dass die Bausteine PNetzWeiterentwicklung und PNetzVerstetigung mehrfach gefördert werden können. Das schafft mehr Sicherheit der langfristigen Förderung für die Kommunen, die sich auf den Weg machen wollen, und auch für die, die bereits aktiv sind.
- Der Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung wurde von 30 Prozent auf 15 Prozent reduziert. Das trägt der aktuellen Finanzknappheit in den Kommunen Rechnung.
- Neben den Bausteinen PNetzAufbau und PNetzWeiterentwicklung wurde auch der Baustein PNetzVerstetigung auf die Förderdauer von 24 Monaten ausgeweitet. Außerdem wurde hier die Finanzierungsart dahingehend geändert, dass fester Förderbetrag zugesichert wird, sofern die Gesamtausgaben für das Projekt wenigstens geringfügig höher liegen als die Fördermittelhöhe. Dies festigt die bisherige Vorgehensweise im Modul PnetzVerstetigung.
- Der Antragszeitraum läuft zukünftig nur noch von 1. Januar bis 31. März eines Jahres, wodurch die Zuwendungsbescheid früher im Jahr verschickt werden können und mehr Zeit bis zum Projektstart am 1. September des Jahres bleibt.