Prävention und Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut
Um Kinderarmut und deren Folgen wirksam entgegenzuwirken braucht es starke Netzwerke und engagierte Partner vor Ort. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat deshalb eine gezielte und langfristige Förderstruktur ins Leben gerufen. Sie unterstützt kommunale Organisationen beim Aufbau, der Weiterentwicklung und der Verstetigung von Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut.
Nutzen Sie jetzt die Chance, Ihre Region nachhaltig zu stärken und gezielte Maßnahmen zur Armutsprävention zu etablieren - mit einer Förderung für Ihr Präventionsnetzwerk gegen Kinderarmut im Kreisgebiet.
Der Antragszeitraum läuft jeweils vom 1. Januar bis 30. April eines Jahres.
Wenn Sie Interesse an einer Antragstellung haben, bitten wir Sie sich mit Angaben einer Ansprechperson und E-Mail-Adresse zu melden. Sie erhalten dann einen Zugangslink für das Online-Antragsformular.
E-Mail an: Armutspraevention(at)sm.bwl.de
Nähere Informationen zur Verwaltungsvorschrift
Mit der sogen. VwV PNetz wurde zum 1. Januar 2023 eine dreigliedrige Förderung des Landes eingeführt, die aufeinander aufbaut:
Baustein PNetzAufbau
In der ersten Förderphase geht es um den Aufbau von neuen Präventionsnetzwerken gegen Kinderarmut. Vorhandene Strukturen sollen hinterfragt, gebündelt werden und, nur wenn es notwendig ist, sollen neue Strukturen geschaffen werden. Hierzu gehört die Einrichtung einer Netzwerkkoordination (möglichst zusätzliches Personal) und einer Netzwerkgruppe mit allen vor Ort kindrelevanten Organisationen (innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung). Alle bestehenden Präventionsangebote sowie Unterstützungsbedarfe von Kindern und Jugendlichen sollen erhoben und gesichtet werden. Alle vor Ort kindrelevanten Organisationen sollen sich und ihre Angebote gegenseitig bekannt machen. Angebotsbestand und Unterstützungsbedarf sollen differenziert in einer Präventionskette für die Altersjahre < 0 bis 18 übereinandergelegt werden, wobei insbesondere die Bildungsübergänge in den Blick genommen werden sollten. Durch die Visualisierung der Präventionskette werden Präventionslücken sichtbar, die durch neue Angebote geschlossen werden können. Diese Angebote werden in der Netzwerkgruppe unter den Organisationen abgestimmt.
Bei Förderung im Baustein PNetzAufbau handelt es sich in der Regel um eine 24-monatige Projektlaufzeit mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung wird eine 30-prozentige Eigenbeteiligung mit freien Haushaltsmitteln vorausgesetzt.
Baustein PNetzWeiterentwicklung
In der zweiten Förderphase geht es um die Weiterentwicklung bestehender Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut mit neuen Elementen. Die Weiterentwicklung kann zum Beispiel in der Erweiterung des Zielgruppenalters liegen, sofern nicht von Anfang schon an die gesamte Altersspanne < 0 bis 18 Jahre in Bearbeitung war. Außerdem können neue thematische Schwerpunkte, zum Beispiel aus den Lebensbereichen Gesundheit, Bildung oder soziale Beziehungen, bearbeitet werden. Oder man weitet das Projektgebiet aus, zum Beispiel von einem Stadtteil auf die gesamte Stadt oder von einzelnen kreisangehörigen Kommunen auf das gesamte Kreisgebiet.
Bei Förderung im Baustein PNetzWeiterentwicklung handelt es sich in der Regel um eine 24-monatige Projektlaufzeit mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung wird eine 30-prozentige Eigenbeteiligung mit freien Haushaltsmitteln vorausgesetzt.
Baustein PNetzVerstetigung
Nachdem in den ersten beiden Förderphase vieles aufgebaut und erprobt wurde, steht in dieser Förderphase die Verstetigung im Vordergrund, das heißt die Fortsetzung der laufenden Arbeit bereits gut etablierter Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut. Es besteht die Möglichkeit, good practice zu verstetigen.
Bei einer Förderung mit dem Baustein PNetzVerstetigung handelt es sich in der Regel um eine 12-monatige Projektlaufzeit mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von bis zu 30.000 Euro, die als Zuschuss zum Fehlbedarf bereitgestellt werden. Freie Haushaltmittel müssen hier nicht zur Sicherstellung des Gesamtfinanzierung eingebracht werden.