Kinderarmut in Baden-Württemberg

Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg weisen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung (15,1 % im Jahr 2024) ein überdurchschnittlich hohes Armutsrisiko auf. Im Jahr 2024 waren 17,4 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Baden-Württemberg armutsgefährdet. Damit trugen sie nach den 18- bis unter 25-Jährigen (23,9 Prozent) das zweithöchste Armutsrisiko unter den Altersgruppen. Wer arm ist, kann an vielem nicht teilhaben. Armut ist ein Mangel an Teilhabe- und Verwirklichungschancen.

Mädchen und Jungen unter 18 Jahren sind im Durchschnitt etwa gleich stark von Armut gefährdet. Erwachsene Frauen (16,3 %) sind mit zunehmendem Alter hingegen stärker von Armut gefährdet als erwachsene Männer (13,8 %).

Die Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren variiert mit ihrem Alter. Es steigt an und liegt in allen Altersgruppen über der Armutsgefährdung der Gesamtbevölkerung (15,4 %):

  • Kinder unter drei Jahren hatten 2024 ein Armutsrisiko von 16,6 Prozent.
  • Bei den 3- bis unter 6-Jährigen liegt es bei 15,4 Prozent,
  • bei den 6- bis unter 15-Jährigen bei 17,6 Prozent und
  • bei den 15- bis unter 18-Jährigen bei 19,6 Prozent.

Auf den ersten Blick könnte man von einem Rückgang der Kinderarmut in Baden-Württemberg sprechen. Dazu könnten beispielsweise Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes am 1. Januar 2023 von monatlich 219 auf 250 Euro oder der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen, der zum 1. Januar von monatlich 229 auf 250 Euro angehoben wurde, beigetragen haben. Zudem erhalten von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene seit 1. Juli 2022 einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro, der als erster Schritt auf dem Weg zu einer Kindergrundsicherung eingeführt wurde. Außerdem wurden die Leistungen beim Wohngeld verbessert, der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet und der gesetzliche Mindestlohn erhöht. Diese Maßnahmen können dazu beigetragen haben, dass sich die Einkommenssituation armutsgefährdeter Haushalte verbessert und die relative Einkommensarmut der Familien abgenommen hat, also die Armutsgefährdungsquote gesunken ist.

Die Kurzanalyse 1/2025 “Kinderarmut in Baden-Württemberg: Ist die Kinderarmut in Baden-Württemberg seit 2021 zurückgegangen?” geht der Frage nach, ob man auch auf den zweiten Blick von einem Rückgang der Kinderarmut in Baden-Württemberg sprechen kann oder ob dies bei differenzierter Betrachtung relativiert werden muss und auch davon abhängt, welche Indikatoren bzw. Maßzahlen für die Armutsmessung herangezogen werden.

Kurzfilme über Kinderarmut

Wer arm ist, kann an vielem nicht teilhaben. Armut ist ein Mangel an Teilhabe- und Verwirklichungschancen. Die quantitativen Zahlen sagen wenig über die Lebenssituation aus, die sich mit der Erfahrung von Kinderarmut verbindet. Ein kurzer Animationsfilm, der in Zusammenarbeit zwischen der Koordinierungsstelle MACH DICH STARK und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg entstanden ist, berichtet über die Ursachen und Hintergründe von Kinder- und Familienarmut und zeigt, wie deren Folgen die Gesellschaft als Ganzes betreffen.

Versteckte Helden – Ein Trickfilm gegen Kinderarmut. (YouTube)
Koordinierungsstelle MACH DICH STARK (2022).

Im Rahmen der Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ (2020/21) des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wurden Kinder und Jugendliche von Kinderreporterinnen und Kinderreportern darüber interviewt, was sie stark macht und woher sie Kraft schöpfen. Darunter waren auch Kinder mit Armutserfahrung. Es sind drei kurze Videos entstanden.

Kurzfilm Friedrichshafen (YouTube)
Kurzfilm Tübingen (YouTube)
Kurzfilm Reutlingen (YouTube)

Modulare Armutsberichterstattung

Um die negativen Folgen von Kinderarmut auf andere Lebensbereiche, wie Bildung, Gesundheit und soziale Beziehungen, erfolgreich zu bekämpfen, ist es wichtig, für die verschiedenen Betroffenengruppen jeweils passgenaue, nicht stigmatisierende und gut erreichbare Unterstützungsangebote zu entwickeln. Dafür braucht es eine aussagekräftige Datengrundlage. Das Land führt daher eine Armutsberichterstattung mit fünf Modulen durch.

Flyer mit Kurzinformationen zum modularen Konzept der Armutsberichterstattung in Baden-Württemberg (PDF)

Website mit weitergehenden Informationen zum modularen Konzept der Armutsberichterstattung in Baden-Württemberg

Schaubild "Modulare Armutsberichterstattung"

Einführung einer Kindergrundsicherung

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg setzt sich seit vielen Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist ein geeigneter Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut. Notwendig ist ein vom Kind aus gedachtes Gesamtkonzept gegen Kinderarmut und zur Beseitigung ihrer Folgen. Kinder sind mehr als Teil ihrer Familien oder mehr als in ihrer Funktion als Schülerinnen und Schüler, sie sind eigene Subjekte und müssen mit ihren eigenen Bedarfen umfassend betrachtet werden. Ein Konzept muss so gestaltet sein, dass bisher bestehende bürokratische Hürden abgebaut, die Anzahl der zuständigen Behörden reduziert und Verbesserungen durch eine Weiterentwicklung der kind- und familienbezogenen Leistungen angestrebt werden.

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2023 erstmals einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung im Bundestag eingebracht, der am 9. November 2023 in erster Lesung behandelt, letztlich im Parlament aber nicht beschlossen wurde. Mit der Kindergrundsicherung sollten laut Entwurf bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden. Die Kindergrundsicherung sollte aus drei Bestandteilen bestehen:

  • dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der das Kindergeld ablöst,
  • dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der insbesondere den Kinderzuschlag (und den Regelsatz in Bürgergeld/Sozialhilfe) ablöst,
  • sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe.

In der Legislaturperiode von 2021-2025 konnte die Einführung der Kindergrundsicherung zum Januar 2025 nicht umgesetzt werden. Zum 1. Januar 2025 sind stattdessen das Kindergeld sowie der Kinderzuschlag um jeweils fünf Euro erhöht wurden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion entwickelt und welche weiteren Maßnahmen letztlich ergriffen werden, um Kinderarmut in Deutschland wirksam entgegenzutreten. Ein ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung von Kinderarmut müsste über ein rein materielles Armutsverständnis hinausgehen. Eine Kindergrundsicherung kann durch den Abbau bürokratischer Hürden und die gezielte Unterstützung von Bildung, sozialer Teilhabe sowie Ernährung wesentliche Lebensbereiche von Kindern verbessern. Damit kann sie direkt am multidimensionalen Lebenslagenkonzept von Armut ansetzen, an dem sich auch die Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut orientieren.