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Daten und Fakten über Kinderarmut in Baden-Württemberg
Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg weisen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ein überdurchschnittlich hohes Armutsrisiko auf. Im Jahr 2021 waren 20,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren in Baden-Württemberg armutsgefährdet. Damit trugen sie nach den 18- bis unter 25-Jährigen (23,5 Prozent) das zweithöchste Armutsrisiko unter den Altersgruppen. Hingegen lag die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung Baden-Württembergs im Jahr 2021 bei 16,4 Prozent. Mädchen und Frauen sind durch alle Altersgruppen hinweg etwas stärker von Armut gefährdet als Jungen und Männer.
Auffällig ist die starke Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Unter 18-Jährige mit Migrationshintergrund trugen im Jahr 2021 in Baden-Württemberg ein Armutsrisiko von 31,1 Prozent, während unter 18-Jährige ohne Migrationshintergrund ein Armutsrisiko von 11,2 Prozent hatten.
Betrachtet man die Daten nach Haushaltsformen, so zeigt sich: Kinder bzw. Jugendliche von Alleinerziehenden trugen 2021 das höchste Armutsrisiko (38,2 Prozent bei einem Kind). Dieses nahm mit jedem Geschwisterkind deutlich zu (46,9 Prozent bei zwei Kindern und 64,1 Prozent bei drei oder mehr Kindern). Auch Kinder in Mehrkindfamilien (mindestens drei Kinder) mit zwei Erwachsenen trugen 2021 ein vergleichsweise hohes Armutsrisiko von 31,9 Prozent. Kinder in Haushalten mit zwei Erwachsenen und ein oder zwei Kindern wiesen hingegen eine unterdurchschnittliche Armutsgefährdungsquote von 12,4 Prozent (bei einem Kind) bzw. 16,9 Prozent (bei zwei Kindern) auf.
Die Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren variiert mit ihrem Alter. Kinder unter drei Jahren hatten 2021 ein Armutsrisiko von 20,4 Prozent. Wenn man von den 3 bis unter 6-Jährigen absieht (19,9 Prozent), steigt das Armutsrisiko der Kinder mit zunehmendem Alter an (6 bis unter 15 Jahre = 20,9 Prozent und 15 bis unter 18 Jahre = 21,8 Prozent).
Beim Blick in die Zukunft unserer Kinder gilt es Folgendes zu beachten: Personen mit niedrigem Bildungsstand (ISCED 0-2) waren im Jahr 2021 zu 30,3 Prozent und Erwerbslose zu 44,7 Prozent armutsgefährdet. Aber auch Menschen in Erwerbstätigkeit waren im Jahr 2019 zu 8,8 Prozent von Armutsgefährdung betroffen („in work poverty“).
Sechster Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (Mai 2021)
Statement von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Der Bericht zeigt, wo es Licht und Schatten gibt: Positiv ist, dass vor der COVID-19-Pandemie alle Einkommensbereiche von der damals günstigen Wirtschaftsentwicklung profitiert haben. Auch im unteren Bereich sind die Löhne gestiegen und die Erwerbstätigkeit hat zugenommen. Der gesetzliche Mindestlohn hat gewirkt: Die Stundenlöhne bei den Beschäftigten im untersten Zehntel der Einkommensverteilung sind in den letzten Jahren am stärksten gestiegen. Allerdings müssen wir feststellen, dass sich in den letzten Jahrzehnten eine Verfestigung von Armutslagen ergeben hat: Für Langzeitarbeitslose und Menschen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, existieren zu wenige Aufstiegsmöglichkeiten. Auch der Umstand, dass viele Menschen unsere Gesellschaft als sehr polarisiert wahrnehmen, zeigt, dass wir den sozialen Zusammenhalt stärken müssen.
Die Ergebnisse des Berichts bestärken mich daher in meinem Ziel, dass wir für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt sorgen müssen: Wir brauchen schnellstmöglich einen gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro / Stunde, wir müssen die Tarifbindung stärken, und die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss reformiert werden.“
> Mehr Informationen zum Bericht
Bericht „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg“ (2021)
Der ungefähr 100-seitige Bericht, der von der FamilienForschung im Statistischen Landesamt im Auftrag des Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration erstellt wurde, nimmt die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in den Blick. Der Fokus liegt dabei auf empirischen Ergebnissen zu verschiedenen Dimensionen der Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen und den diesbezüglichen kommunalen Handlungsmöglichkeiten. Darüber hinaus umfasst er Praxisbeispiele und Ergebnisse verschiedener Beteiligungsprozesse, die die Berichterstellung flankiert haben. An zentralen Stellen werden auch mögliche coronabedingte Langzeitfolgen für Kinder und Jugendliche erörtert.
Modulares Konzept der Armutsberichterstattung in Baden-Württemberg
Um passgenaue Unterstützungsangebote zur Armutsbekämpfung entwickeln zu können, braucht es eine aussagekräftige Datengrundlage. Das Land baut die bisherige Armutsberichterstattung mithilfe eines Konzepts von fünf Modulen aus.
Für die Umsetzung des Konzepts wird die FamilienForschung im Statistischen Landesamt beauftragt. Bei der Umsetzung wird der Landesbeirat für Armutsbekämpfung und Prävention Baden-Württemberg intensiv beteiligt.
> Schaubild der modularen Armuts- und Reichtumsberichterstattung (PDF-Format)
Modul 1: Gesellschaftsmonitoring BW
Beim Gesellschaftsmonitoring BW werden 40 Indikatoren zu Armut und Reichtum jährlich fortgeschrieben. Die Fortschreibung geht vom Ersten Armuts- und Reichtumsbericht Baden-Württemberg 2015 aus. Einmal jährlich werden Basisinformationen als Zusammenschau dazu veröffentlicht.
Modul 2: Kurzanalysen
Kurzanalysen bieten bis zu zweimal pro Jahr die Möglichkeit einer vertiefenden Analyse (aus 5 bis 10 Seiten) ausgewählter Ergebnisse und Entwicklungen. Es sollen interessante Entwicklungen, die sich im Modul 1 „Gesellschaftsmonitoring BW“ zeigen, in den Blick genommen oder weitergehende Fragestellungen, die vom Landesbeirat für Armutsbekämpfung und Prävention eingebracht werden, analysiert werden.
Bisher sind folgende Kurzanalysen erschienen:
Modul 3: Gesellschaftsreport BW zu Armut und Reichtum
Einmal jährlich wird ein Thema aus dem Bereich Armut und Reichtum als Gesellschaftsreport BW bearbeitet (Umfang ca. 15 Seiten). Dabei wird eine sozialwissenschaftliche Datenanalyse mit good practice ergänzt und es werden Schlussfolgerungen für die Praxis gezogen. Die Ergebnisse werden aufgegriffen und deren Umsetzung im Rahmen eines Förderaufrufs zur Armutsbekämpfung und Armutsprävention angeregt.
Bisher sind folgende Gesellschaftsreport BW zum Thema Armut und Reichtum erschienen:
- GesellschaftsReport BW 2-2022: Überschuldung von Familien in Baden-Württemberg - Analyse und Ansätze zur Verbesserung der Schuldnerberatung (PDF-Format)
- GesellschaftsReport BW 2-2020: „Arm ist nicht gleich arm: Armut bei Kindern mit Migrationshintergrund“ (PDF-Fomat)
- Gesellschaftsreport BW 2-2019: Politische und gesellschaftliche Teilhabe von Armutsgefährdeten (PDF-Format)
- Gesellschaftsreport BW 3-2018: Familienarmut – ein Risiko für die Gesundheit von Kindern (PDF-Format)
Modul 4: Berichte zu gesellschaftlichen Teilhabe
Im Zeitraum 2023-2025 werden drei aktuelle Schwerpunktthemen aus dem Bereich Armut und Reichtum erstellt (Umfang jeweils 50-80 Seiten). Die Berichte beinhalten eine wissenschaftliche Analyse (30-40 Seiten) und jeweils aus der Analyse abgeleitete Handlungsempfehlungen des Landesbeirats für Armutsbekämpfung und Prävention und einen Beitrag des Sozialministeriums (jeweils 10-20 Seiten). Jeder Bericht zur gesellschaftlichen Teilhabe muss in sich stimmig und abgeschlossen sein, Berichte können aber aufeinander aufbauen und sich ergänzen.
Der Analyseteil, den jeweils die FamilienForschung im Statistischen Landesamt erstellt, orientiert sich am Lebenslagenkonzept. Er kann auch Praxisbeispiele, Portraits von Menschen mit Armutserfahrung, Interviews etc. umfassen.
Zu jedem Bericht findet in der Analysephase ein Online-Fachgespräch (oder eine vergleichbare Veranstaltung in Präsenz) statt. Ziel des Austauschs ist es, erste Ergebnisse zu diskutieren, Impulse aus der Fachpraxis aufzunehmen und Betroffene zu Wort kommen zu lassen.
Für jeden Bericht wird eine Begleitgruppe aus maximal zehn Mitgliedern des Landesbeirats für Armutsbekämpfung und Prävention gebildet, die die konkrete Berichterstattung begleitet und die Handlungsempfehlungen des Landesbeirats erarbeitet. Der Beirat soll mit einer Stimme sprechen und Empfehlungen für die Amtsspitze des Sozialministeriums erarbeiten. Dieser Prozess wird durch die FamilienForschung moderiert.
Modul 5: Fachtag Armutsbekämpfung und -prävention in Baden-Württemberg
Einmal jährlich soll ein Fachtag stattfinden. Es handelt sich um eine repräsentative Plattform, um Ergebnisse aus der Berichterstattung und den Fördermaßnahmen des Landes der Öffentlichkeit vorzustellen und mit ihr zu diskutieren sowie um Menschen mit Armutserfahrung in diese Prozesse einzubeziehen.
Trickfilm "Versteckte Helden" zum Thema Kinderarmut
Am 4. Mai 2022 fand die Weltpremiere des Trickfilms "Versteckte Helden" beim Internationalen Trickfilmfestival Stuttgart statt. Der Film „Versteckte Helden“ steht nun auch online zur Verfügung.
Die Koordinierungsstelle MACH DICH STARK führt zusammen mit der veranstaltenden Film- und Medienfestival gGmbH, dafür ein Projekt durch, das mit Landesmitteln gefördert wird. Der Trickfilm wurde vom 2D Studio Monströös entwickelt.
Mit einem kurzen Animationsfilm wird über die Ursachen und Hintergründe aufgeklärt und es soll aufgezeigt werden, dass die Auswirkungen von Kinder- und Familienarmut nicht nur jedes einzelne Kind sondern unsere Gesellschaft im Gesamten betreffen. Der Film macht sichtbar, dass Kinderarmut kein Individualversagen oder Einzelschicksal ist, sondern dass es strukturelle Ursachen und Wirkungen gibt, die diese Lebenslage manifestieren. Darüber hinaus stehen insbesondere die Lösungsansätze zur Bekämpfung von Kinderarmut und die Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit unserer Gesellschaft im Mittelpunkt: Was muss geschehen, dass alle Kinder und Jugendlichen stark und chancenreich sind?
Wir möchten Sie ausdrücklich dazu auffordern, diese Information weiterzuverbreiten und den Film bei Ihrer Arbeit einzusetzen!
Liste mit Materialien zur Bearbeitung des Themas Armut mit Kindern und Jugendlichen
Die Liste enthält Informationen zu Statistikmaterial, zur konzeptionellen Gestaltung im Unterricht sowie zu Kinder- und Jugendliteratur und Kurz-Filmen zum Thema Armut.
> Liste mit Materialien (PDF-Format vom 20. September 2022)
Einführung einer Kindergrundsicherung
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg setzt sich seit vielen Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist ein geeigneter Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut. Notwendig ist ein vom Kind aus gedachtes Gesamtkonzept gegen Kinderarmut und zur Beseitigung ihrer Folgen. Kinder sind mehr als Teil ihrer Familien oder mehr als in ihrer Funktion als Schülerinnen und Schüler, sie sind eigene Subjekte und müssen mit ihren eigenen Bedarfen umfassend betrachtet werden. Ein Konzept muss so gestaltet sein, dass bisher bestehende bürokratische Hürden abgebaut und Verbesserungen durch eine Weiterentwicklung der kind- und familienbezogenen Leistungen angestrebt werden.
Von 2017 bis 2020 arbeitete eine von der Konferenz der für Arbeit und Soziales zuständigen Länderministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren eingesetzte länderoffene Arbeitsgruppe unter Federführung von Niedersachsen und unter Mitwirkung des SM-Fachreferats. Frau Prof.in Lenze hat im Auftrag der AG ein Rechtsgutachten zur Ermittlung der Bedarfe von Kindern erstellt. Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen dieser Arbeit des Weiteren Frau Prof.in Ott, Herrn Schürmann und Herrn Prof. Werding mit der Erstellung eines Gutachtens zu den rechtlichen Schnittstellen bei der Einführung einer Kindergrundsicherung beauftragt. Beide Gutachten sind in die Entscheidungsprozesse auf Bundesebene eingeflossen.
Im Rahmen der Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung entwickelt, das zehn Eckpunkte umfasst und in eine Sozialleistung mündet, mit der die Armut von Kindern strukturell wirksam bekämpft wird. Dafür muss sie automatisch und ohne kompliziertes Antragsverfahren ausbezahlt werden. Sie muss den Mindestbedarf jedes Kindes in gleichem Maße decken, sich daran orientieren, was Kinder und Jugendliche zu einem guten Aufwachsen brauchen, und Teilhabe für alle Kinder garantieren. Die Höhe der Kindergrundsicherung muss über eine einkommensschichtübergreifende und beteiligungsorientierte Erhebung der Bedarfe ermittelt werden und darf sich nicht am derzeitigen, viel zu geringen politisch festgelegten Existenzminimum orientieren. Die derzeitigen familienpolitischen Leistungen, wie Kindergeld, Kinderzuschlag, SGB II-Regelleistungen und pauschalierte Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes, sollen in eine Kindergrundsicherung integriert werden.
Im November 2020 haben die für Arbeit und Soziales zuständigen Länderministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren mit großer Mehrheit die Bundesregierung aufgefordert, konkrete Umsetzungsschritte zur Einführung einer Kindergrundsicherung einzuleiten.
Im März 2022 hat eine Interministerielle Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung (IMA) unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ihre Arbeit aufgenommen. Neben dem BMFSFJ sind die Bundesministerien der Finanzen, der Justiz, für Arbeit und Soziales, für Bildung und Forschung sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beteiligt. Geplant ist, dass die IMA Kindergrundsicherung bis Ende 2023 in fünf thematischen Arbeitsgruppen ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeitet. Es handelt sich um Arbeitsgruppen zu den Themen „Grundsatzfragen/Ausgestaltung“, „Schnittstellen“, „Anrechnung Einkommen“, „Vollzug Digitalisierung“, Existenzminimum Kinder, BuT“.
Auf dem Weg dorthin sind Beteiligungen und Austausch mit Ländern, Verbänden, Vereinen und Stiftungen geplant.
Inanspruchnahme des sogen. Bildungs- und Teilhabepakets in Baden-Württemberg
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst sechs verschiedene Leistungen: die Lernförderung, die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, die Schülerbeförderung, die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, (Schul-) Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Teilhabeleistung).
Einen Anspruch auf die Leistungen gibt es durch das Zweite und Zwölfte Sozialgesetz-buch, also SGB II und SGB XII, sowie durch das Bundeskindergeldgesetz (BKiGG; hier: Kinderzuschlag), das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und das Wohngeldgesetz (WoGG). Außerdem können Eltern, die zwar keine dieser Sozialleistungen beziehen aber trotz allem den Bildungs- und Teilhabebedarf ihres Kindes aufgrund des zu geringen Einkommens nicht abdecken können, leistungsberechtigt sein.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Leistungen beziehen, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Eine Ausnahme stellt die Teilhabeleistung dar, hier können Leistungen nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beansprucht werden.
Der Anspruch der Kinder auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets leitet sich immer aus einem Anspruch der Eltern bzw. der Bedarfsgemeinschaft auf eine Sozialleistung ab. Es besteht also kein eigenständiger Anspruch der Kinder auf diese Leistungen.
Zwischen dem 12. April und dem 11. Juni 2021 fand in Baden-Württemberg eine Befragung zur Inanspruchnahme der Leistungen des Bildung- und Teilhabepakets statt. Befragt wurden alle 44 Stadt- und Landkreise. Initiatoren der Befragung waren das baden-württembergische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, das Ministerium der Justiz und für Migration, das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, das Ministerium für Verkehr sowie der Städtetag und der Landkreistag Baden-Württemberg. Die Ergebnisse wurden in einem Evaluationsbericht veröffentlicht.
> Evaluationsbericht (PDF-Format)
In den Landkreis-Nachrichten, Ausgabe 4/2021 wurde auf den Seiten 336-337 eine Kurzfassung des Evaluationsberichts veröffentlicht.
Kinderreporterinnen und Kinderreporter
Im Rahmen der Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ wurden Kinder und Jugendliche auch direkt beteiligt. Ziel war es, Kindern und Jugendlichen direkt zuzuhören und sie teilhaben zu lassen, denn: Kinder und Jugendliche können für sich und ihre Lebenslage selbst sprechen.
Dafür wurde ein Team von Kinderreporterinnen und Kinderreportern beauftragt. Kinder haben Kinder darüber interviewt, was sie stark macht und woher sie Kraft schöpfen. Daraus sind drei Kurzfilme entstanden, die online verfügbar sind (YouTube):
- in Friedrichshafen
- in Tübingen
- in Reutlingen
Rückblick: Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ 2020/2021
„Kinder sind unsere Zukunft. Deshalb müssen wir Kindern zuhören, sie teilhaben lassen, ihre Belange in den Mittelpunkt stellen und sie schützen.“
Minister Manfred Lucha MdL
Unter diesem Fokus verfolgte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg von März 2020 bis Dezember 2021 die Strategie „Starke Kinder – chancenreich“. Ziel war es dazu beizutragen, dass Kinder, Jugendliche und deren Eltern in allen Lebenslagen gute Angebote der Förderung und Unterstützung erhalten, so dass sich Armutsgefährdung im Kindesalter nicht nachteilig auf die Möglichkeiten der sozialen Teilhabe im gesamten Leben auswirkt.
Dafür hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration ein Paket mit vielen zusätzlichen Maßnahmen geschnürt, um Kinder und Jugendliche zu stärken.
Zusammen mit vielen Akteurinnen und Akteuren, die sich gegen Kinderarmut im Land engagieren, konnte trotz Corona-Bedingungen ein sehr gutes Ergebnis erreicht werden, von dem viele armutsgefährdete Kinder, Jugendliche und deren Eltern im Land profitieren können.
Im Abschlussbericht werden die wichtigsten Arbeitsergebnisse der fast zweijährigen Strategie vorgestellt. Es wird ein Ausblick auf weiterführende Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von (Kinder-)Armut gegeben.
> Abschlussbericht: Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ – Ergebnisse und Ausblick (PDF-Format)
> Strategiepapier vom 5. März 2020 (PDF-Format)
> Prospekt zur Strategie „Starke Kinder – chancenreich“ (PDF-Format)
Bei einem Online-Fachgespräch am 28. April 2021 ist das Thema kommunale Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vertieft und weitergedacht worden. Die Diskussion hat sich auf die Frage konzentriert, was es gewissermaßen „obendrauf“ an Ressourcen und Infrastruktur braucht, um auch benachteiligte Kinder und Jugendliche in kommunalen Prozessen zu beteiligen. Es ist eine Zusammenstellung entstanden, die auf die Frage eingeht, worauf es ankommt, wenn man benachteiligte Kinder und Jugendliche aus armutsgefährdeten Familien beteiligen will, und welche Best-Practise-Beispiele es dazu in Baden-Württemberg gibt.